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Beratung

Wenn Sie Pflegegeld erhalten, führen wir auf Ihren Wunsch den Pflegebesuch nach § 37 Abs. 3 des Pflegeversicherungsgesetzes durch.

Wir beraten Sie oder Angehörige kostenlos in allen Fragen der Pflege und Unterstützung.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung für die Pflegekasse, Krankenkasse etc.

Die Kosten für alle genannten Leistungen werden bei Vorliegen der Voraussetzungen von Ihrer Krankenkasse, Pflegekasse oder durch die Sozialhilfe übernommen.

Auch wenn Sie Hilfe benötigen, obwohl die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch einen Sozialversicherungsträger oder sonstigen Kostenträger nicht erfüllt sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein individuelles Angebot über für Sie geeignete Hilfen zu unterbreiten.

Hier können Sie sich über viele rechtlichen Grundlagen rund um die Themen Pflege und Betreuung informieren.

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